Mietbedingungen Das Mietobjekt wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben und wird im gleichen Zustand zurück gegeben.Optische Mängel werden bei Abholung imMietvertrag unter Bemerkungen festgehalten.Für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden und Folgeschäden, sowie für Totalverlust, haftet der Mieter. Werden bei derRückgabe irreparable Schäden festgestellt, wird dem Mieter der vom Vermieter festzulegende Zeitwert in Rechnung gestellt.Die Rücknahme erfolgt generell unter Vorbehalt. Schäden,die erst innerhalb der nächsten 2 Tage nach Rückgabeentdeckt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Auch wenndas Mietobjekt kostenpflichtig vom Vermieter für den Mieter montiert wurde, haftet der Mieter bis zur Rückgabe für den festen Sitz am Fahrzeug. Wurde eine kostenpflichtige Reinigung bei Rückgabe des Mietobjektes vereinbart, gilt dies nur für gewöhnliche Verschmutzung durch objektentsprechenden Gebrauch und normaleWitterungseinflüsse. Der Vermieter behält sich vor bei außergewöhnlicher Verschmutzung zusätzliche Reinigungskosten zu erheben.Wird das Mietobjekt ohne vorherige Absprache ( auch telefonisch ) nicht termingerecht zurück gegeben, ist pro Tag Verzug der doppelte Mietpreis zu zahlen.Der Vermieter behält sich bei Dachboxen vor, ein ähnliches oder auch größeres Modell, des vertraglich vereinbarten zu liefern. |