Mietbedingungen Das Mietobjekt wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben und wird in technisch einwandfreiem Zustand zurück gegeben. Gravierende Optische Mängel werden bei Abholung im Mietvertrag vermerkt. Für alle während der Mietdauer entstandene Schäden und Folgeschäden, sowie für Totalverlust, haftet der Mieter. Werden bei der Rückgabe irreparable Schäden festgestellt, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Rücknahme erfolgt generell unter Vorbehalt. Schäden,die erst innerhalb der nächsten 2 Tage nach Rückgabe entdeckt werden, gehen zu Lasten des letzten Mieters. Auch wenn das Mietobjekt kostenpflichtig vom Vermieter montiert wurde, haftet der Mieter bis zur Rückgabe für den festen Sitz am Fahrzeug. Wurde eine kostenpflichtige Reinigung bei Rückgabe des Mietobjektes vereinbart, gilt dies nur für gewöhnliche Verschmutzung durch objektentsprechenden Gebrauch und normale Witterungseinflüsse. Der Vermieter behält sich vor bei außergewöhnlicher Verschmutzung zusätzliche Reinigungskosten zu erheben. Wird das Mietobjekt ohne vorherige Absprache ( auch telefonisch ) nicht termingerecht zurück gegeben, ist pro Tag Verzug der doppelte Mietpreis zu zahlen. Der Vermieter behält sich bei Dachboxen vor, ein ähnliches oder auch größeres Modell, als das vertraglich vereinbarte, zu liefern. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der Mietgebühr. Versicherung Mieter können bei uns eine Versicherung gegen Diebstahl der Mietobjekte abschließen. Die Prämie beträgt 10% des Mietpreises und deckt den Wieder- beschaffungswert der Mietobjekte. Im Versicherungsfall ist ein Schadensbericht und die polizeiliche Schadensmeldung beizubringen. Beschädigungen und irreparable Schäden sind nicht versichert. |